Bestandteile einer Rechnung

Hinweis Steuerfreie Innergemeinschaftliche LieferunG

(formfrei, z.B. „umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ bzw. “intra-community supply of goods“

Oder vielleicht Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art 7 UstG)

Bestandteile

Welche Bestandteile müssen Rechnungen über 400 EUR enthalten?

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. USt.) über 400 EUR müssen enthalten:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese 
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung

Zusätzliche Angaben

Zusätzliche Angaben gem § 14 UGB für im Firmenbuch eingetragene Unternehmer: Rechtsform

Sitz FB-Gericht

FB-Nummer

Bei GmbH & Co KG zusätzlich für GmbH:

Firma + Rechtsform

Sitz

FB-Gericht

FB-Nummer

Vorschriften bzgl. UID des liefernden und des empfangenden Unternehmers

bei Inländische Lieferungen

Zu den Rechnungsmerkmalen gehört ebenfalls die UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 10.000,00 brutto, so muss auch die UID-Nummer des empfangenden Unternehmers angegeben werden. Daher ist bei einem Rechnungsbetrag in dieser Höhe der Leistungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn auf der Rechnung auch seine eigene UID-Nummer angegeben ist.

bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmten anderen Lieferungen bzw. Leistungen muss die UID-Nummer des Empfängers immer angegeben werden.