Hinweis Steuerfreie Innergemeinschaftliche LieferunG
(formfrei, z.B. „umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ bzw. “intra-community supply of goods“
Oder vielleicht Steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art 7 UstG)
Bestandteile
Welche Bestandteile müssen Rechnungen über 400 EUR enthalten?
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl. USt.) über 400 EUR müssen enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
- Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung
Zusätzliche Angaben
Zusätzliche Angaben gem § 14 UGB für im Firmenbuch eingetragene Unternehmer: Rechtsform
Sitz FB-Gericht
FB-Nummer
Bei GmbH & Co KG zusätzlich für GmbH:
Firma + Rechtsform
Sitz
FB-Gericht
FB-Nummer
Vorschriften bzgl. UID des liefernden und des empfangenden Unternehmers
bei Inländische Lieferungen
Zu den Rechnungsmerkmalen gehört ebenfalls die UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 10.000,00 brutto, so muss auch die UID-Nummer des empfangenden Unternehmers angegeben werden. Daher ist bei einem Rechnungsbetrag in dieser Höhe der Leistungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn auf der Rechnung auch seine eigene UID-Nummer angegeben ist.
bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bestimmten anderen Lieferungen bzw. Leistungen muss die UID-Nummer des Empfängers immer angegeben werden.