i.A. i.V. ppa Freigaben

Die Unterschriftenzusätze und ihre Bedeutung

Die Unterschriftenzusätze ppa., i. V. und i. A. drücken in der Geschäftskorrespondenz aus, dass die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner in Stellvertretung des Geschäftsinhabers handelt. Dahinter stehen gesetzlich geregelte Vollmachten. Wer die Abkürzungen verwendet, sollte sich darüber im Klaren sein, was sie bedeuten und für welche Vollmachten sie üblicherweise benutzt werden:

AbkürzungBedeutungVerwendung
ppa.per procuraProkura
i. V.in Vollmacht, in VertretungVollmacht nach BGB bzw. Handlungsvollmacht nach HGB
i. A.im AuftragVollmacht nach BGB bzw. Handlungsvollmacht nach HGB

Art der VollmachtGilt fürEmpfohlener Unterschriftenzusatz
Generalvollmacht (BGB)alle Geschäfte eines Unternehmensi. V. (in Vollmacht, in Vertretung)
Gattungsvollmacht (BGB)Geschäfte einer bestimmten Arti. V. oder i. A. (im Auftrag)
Einzelvollmacht (BGB)einmalige Geschäfte, Vollmacht erlischt anschließendi. V. oder i. A.
Prokura (HGB)alle Geschäfte eines Handelsgewerbes, außer: Unterzeichnung von Bilanz und Steuererklärung, Beantragung von Einträgen ins Handelsregister, Erteilung der Prokura, Insolvenzantrag, Auflösung des Handelsgeschäfts, Verkauf oder Belastung von Grundstückenppa. (per procura)
Generalhandlungsvollmacht (HGB)prinzipiell alle Geschäfte eines Handelsgewerbes, Umfang wird vom Geschäftsinhaber festgelegti. V.
Gattungshandlungsvollmacht (HGB)Geschäfte einer bestimmten Arti. V. oder i. A.
Spezial-/Einzelhandlungsvollmacht (HGB)Geschäfte in einer bestimmten Angelegenheiti. V. oder i. A.

Links:

www.sekretaria.de Unterschriftenregelung