Die Unterschriftenzusätze und ihre Bedeutung
Die Unterschriftenzusätze ppa., i. V. und i. A. drücken in der Geschäftskorrespondenz aus, dass die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner in Stellvertretung des Geschäftsinhabers handelt. Dahinter stehen gesetzlich geregelte Vollmachten. Wer die Abkürzungen verwendet, sollte sich darüber im Klaren sein, was sie bedeuten und für welche Vollmachten sie üblicherweise benutzt werden:
Abkürzung | Bedeutung | Verwendung |
---|---|---|
ppa. | per procura | Prokura |
i. V. | in Vollmacht, in Vertretung | Vollmacht nach BGB bzw. Handlungsvollmacht nach HGB |
i. A. | im Auftrag | Vollmacht nach BGB bzw. Handlungsvollmacht nach HGB |
Art der Vollmacht | Gilt für | Empfohlener Unterschriftenzusatz |
---|---|---|
Generalvollmacht (BGB) | alle Geschäfte eines Unternehmens | i. V. (in Vollmacht, in Vertretung) |
Gattungsvollmacht (BGB) | Geschäfte einer bestimmten Art | i. V. oder i. A. (im Auftrag) |
Einzelvollmacht (BGB) | einmalige Geschäfte, Vollmacht erlischt anschließend | i. V. oder i. A. |
Prokura (HGB) | alle Geschäfte eines Handelsgewerbes, außer: Unterzeichnung von Bilanz und Steuererklärung, Beantragung von Einträgen ins Handelsregister, Erteilung der Prokura, Insolvenzantrag, Auflösung des Handelsgeschäfts, Verkauf oder Belastung von Grundstücken | ppa. (per procura) |
Generalhandlungsvollmacht (HGB) | prinzipiell alle Geschäfte eines Handelsgewerbes, Umfang wird vom Geschäftsinhaber festgelegt | i. V. |
Gattungshandlungsvollmacht (HGB) | Geschäfte einer bestimmten Art | i. V. oder i. A. |
Spezial-/Einzelhandlungsvollmacht (HGB) | Geschäfte in einer bestimmten Angelegenheit | i. V. oder i. A. |
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